Impressum & AGB

Informationspflicht laut § 5 E-Commerce Gesetz, § 14 Unternehnensgesetzbuch, § 63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut § 25 Mediengesetz.

Firmenanschrift

Vanavision e.U.

Possingergasse 53-37/13/1
1160 Wien
Österreich

Unternehmensgegenstand/Gewerbe: Multimediaagentur 
Amtsgericht:                              Wien

Haftung

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Kontakt

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Vanavision e.U.

1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Vanavision e.U. vollinhaltlich an. Abweichende Vereinbarungen davon bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vanavision e.U. gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder anderer beteiligter Dritter vor. Für Verträge, Aufträge und Geschäfte aller Art, finden ausschließlich die hier formulierten AGB Anwendung.

2. Begrenzung der Haftung des Auftragnehmers
2.1 Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit ihm, seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, sowie bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für Mängel die auf ungenaue oder unrichtige Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (1168a ABGB). Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2.2 Die Haftung auf Schadens- oder Aufwendungsersatz unabhängig von einem Verschulden ist ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung des Auftragnehmers für technische Fehler von Matterport sowie der von Google betriebenen Portale bzw. deren Webseiten ausgeschlossen.
2.3 Alle Schadensersatzansprüche (insbesondere Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, richten sich nach den vorstehenden Absätzen. Dies gilt auch für den Anspruch auf Erstattung vergeblicher Aufwendungen.
2.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
2.5 Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

3. Eigentum an Datenmaterial – Archivierung
3.1 Das Eigentumsrecht an den von der Vanavision e.U. erstellten Daten steht der Vanavision e.U. zu. Diese überlässt dem Vertragspartner gegen Honorar die für die vereinbarte Nutzung und Nutzungsdauer erforderlichen Daten. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer, werden die Daten durch die Vanavision e.U. aus sämtlichen öffentlichen Plattformen zurückgezogen. Analoge Abzüge (Fotos, Pläne, Daten) werden dem Auftraggeber entgeltlich und ausschließlich digital zur Verfügung gestellt und gehen nach Vereinbarung in sein Eigentum über. Die nach vollständiger Bezahlung übermittelten Daten (Fotos, Pläne) können vom Auftraggeber unter Angabe des Herstellungsvermerks „Vanavision e.U.“ zeitlich & örtlich uneingeschränkt genutzt werden.
3.2 Die Vanavision e.U. ist berechtigt, die Daten in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrierung der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte. Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel.
3.3 Die Vanavision e.U. archiviert die Daten für den vereinbarten Nutzungszeitraum. Danach werden diese ausschließlich für interne Zwecke und Werbezwecke der Vanavision e.U. archiviert. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

4. Bereitstellung der Daten
4.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Fertigstellung der erfassten Daten ohne unnötigen Aufschub zu gewährleisten. Dieser (AN), hat die erfassten Daten innerhalb von 3 bis 5 Werktagen fertigzustellen, wobei eine Verzögerung, aus unvorhersehbaren Gründen, bei der Bereitstellung der fertigen Daten nicht zu Lasten des Auftragnehmers geht.

5. Preisgestaltung und zusätzliche Gebühren
5.1 Die Preise für unsere Dienstleistungen werden in individuellen Angeboten angegeben. Die Preisgestaltung basiert auf Faktoren wie der Fläche des Objekts, der Anzahl der Räume, dem Detailgrad der Rundgänge und den gewünschten Zusatzleistungen.
5.2 Für bestimmte Zusatzleistungen, wie z.B. interaktive Infopoints, spezielle Texturen, VR-Optimierung und benutzerdefinierte Animationen, können zusätzliche Gebühren anfallen. Diese werden dem Kunden vor der Auftragserteilung klar und deutlich mitgeteilt.
5.3 Wir behalten uns das Recht vor, die Preise für unsere Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Preisänderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge und werden dem Kunden vor der Annahme eines neuen Auftrags mitgeteilt.
5.4 Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
5.5 LFür spezielle Anforderungen oder umfangreiche Projekte erstellen wir individuelle Angebote, die die spezifischen Wünsche und Anforderungen des Kunden berücksichtigen.

6. Honorar
6.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht der Vanavision e.U. ein Honorar nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand und der jeweils gültigen Preisliste/Stundensätze der Vanavision e.U. zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zu.
6.2 Das Honorar steht dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Auftragshonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
6.3 Alle durch Zusatzaufträge und nachträglich gewünschten Änderungen entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Hierbei kann jedoch seitens des Auftragsgebers eine angemessene Preisreduktion angefragt werden, wobei die Höhe der Preisreduktion, im Falle einer Zusage diesbezüglich, durch die Vanavision e.U. bestimmt wird.
6.4 Für das Beratungsgespräch wird eine Gebühr in Höhe von € 99,- erhoben. Diese Gebühr gilt jedoch lediglich als Anzahlung für unsere Dienstleistungen. Im Falle einer Auftragserteilung wird diese Anzahlung vollständig auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Gebühr ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin für das Beratungsgespräch zu entrichten. Die erfassten Daten verbleiben im Besitz der Vanavision e.U., bis die Gesamtsumme vollständig beglichen ist.
6.5 Liegt der Projektort in einem Umkreis von 30 km, fallen für den Auftraggeber keine Reisekosten an. Ab 31 km wird ein Zuschlag von € 1,70 pro km berechnet.

7. Rücktritt
7.1 Nur wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den Auftragnehmer zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Für den Rücktritt vom Vertrag gelten im Falle von Mängeln die gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Kündigung Jahresbetrag (Hosting) Wird eine erbrachte Leistung nicht mehr benötigt, hat eine schriftliche Kündigung vom Auftragnehmer unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu erfolgen. Die einmonatige Kündigungsfrist bezieht sich auf das Datum der Fälligkeit des nächsten Jahresbeitrags (Hosting). Erfolgt dies nicht fristgerecht, verlängert sich der Jahresbeitrag um weitere 12 Monate automatisch. Die vereinbarten Kosten bzw. jene nach der Preisliste der Vanavision e.U. sind im Voraus für die Dauer von 12 Monate zu entrichten.

8. Nichterfüllung/Schadenersatz
8.1 Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 % des jeweiligen Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
8.2 Die Vanavision e.U. behält sich das Recht vor, die erstellten Daten dem Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung zur Verfügung zu stellen. Wurde anders vereinbart, so behält sich die Vanavision e.U. wiederrum vor, dem Auftraggeber und allen öffentlichen Plattformen die Daten bei Zahlungsverzug (erste Mahnung plus 10 Kalendertage) unverzüglich zu entziehen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, pro Mahnschreiben Mahngebühren in Höhe von € 7,- sowie Verzugszinsen in Höhe von 15 Prozent über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
8.3 Alle Beanstandungen müssen bis spätestens 14 Tage nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch die Vanavision e.U. zu. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder wird sie von der Vanavision e.U. abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für urheberrechtliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen gelten nicht als erheblicher Mangel.

9. Hosting
9.1 Die technischen Voraussetzungen für unsere Dienstleistungen sind so komplex, dass Sie auf speziellen Servern gehostet werden. Im Scanpreis ist das Hosting für die ersten 12 Monate bereits enthalten. Folglich berechnen wir ab dem zweiten Jahr für das 3D-Hosting € 45,- (Aphrodite), € 70,- (Artemis), € 99,- (Athene). Bei Buchung des Aurora–Pakets erfolgt die Bestimmung des Hosting-Preises individuell.

10. Terminverschiebungen
10.1 Wird der vereinbarte Shooting-Termin vom Auftraggeber innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder gar an Ort und Stelle beim vereinbarten Start abgesagt bzw. verschoben, wird dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Prozent der Auftragskosten in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.

11. Verjährung
11.1 Jegliche Ansprüche des Auftraggebers wegen Vertragswidrigkeiten verjähren binnen 12 Monaten seit Abnahme der erbrachten Leistung. Dies gilt nicht für von der Vanavision e.U. zu vertretende Körper- und Gesundheitsschäden und Verlust des Lebens, bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten von Vanavision e.U. sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen von abgegebenen Beschaffenheitsgarantien. In den im vorstehenden Satz bezeichneten Fällen verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.

12. Erfüllungsort; Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist für beide Teile der Geschäftssitz der Vanavision e.U. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz der Vanavision e.U.
12.2 Dieser Vertrag und die Rechtsbeiziehung zwischen der Vanavision e.U. und dem Vertragspartner unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht) und des UN-Kaufrechts.